Sozialpsychiatrische Vereinbarung
Um den Bedürfnissen psychisch kranker Kinder und Jugendlicher gerecht zu werden, reicht es in der Regel nicht aus, in der Behandlung nur einzelne Aspekte herauszugreifen. Die Wissenschaft der Sozialpsychiatrie beschäftigt sich mit den sozialen Ursachen und Folgen psychischer Störungen und berücksichtigt hierbei auch kulturelle und weitere Umgebungsfaktoren, die sich auf die seelische Gesundheit auswirken. Ein Schwerpunkt der Sozialpsychiatrie ist es daher das soziale Umfeld zu Zwecken der Diagnostik und Behandlung eng mit einzubeziehen.
Die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (SPV) ist eine Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassen, welche die ambulante sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen verbessern soll, indem sie es ermöglicht, niedergelassenen Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie in einem multiprofessionellen Team mit nichtärztlichen Therapeuten zusammen zu arbeiten. In enger Kooperation können so ergänzende diagnostische und therapeutische Maßnahmen innerhalb einer Praxis angeboten werden. In unserer Praxis ist in diesem Rahmen eine Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin angestellt, weitere Berufsgruppen sind geplant. Innerhalb des Praxisteams erfolgen regelmäßige Fallbesprechungen um Informationen und Untersuchungsergebnisse bzw. Therapieverläufe zusammen zu führen und die weitere Behandlung zu koordinieren.
Mit Ihrem Einverständnis kooperieren wir je nach individuellem Bedarf mit anderen Berufsgruppen und Institutionen. Auf diese Weise entstehen ein gut vernetztes Helfersystem und ein ganzheitliches Bild zu den Lebensumständen des Kindes bzw. Jugendlichen.
In die Behandlung nach dieser Vereinbarung können Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aufgenommen werden.